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Datenschutz in Ihrem Unternehmen

Datenschutz in Ihrem Unternehmen

Broschüre       

Wir helfen Ihnen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes EU-DSGVO umsetzen und verschaffen Ihnen die notwendige Rechtssicherheit im täglichen Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten.

  • Wir sind Ihr Bindeglied zwischen der verantwortlichen Unternehmensführung und den prüfenden Behörden.
  • Wir sensibilisieren alle Mitarbeiter im Umgang mit schützenswerten Informationen und stellen wichtige Neuerungen
         sowie Tipps und Tricks für die tägliche Praxis direkt an dem digitalen Arbeitsplatz zur Verfügung.
         (Flexpo-Service Tool)
  • Wir koordinieren und steuern alle notwendigen DSGVO relevanten Geschäfts- und Systemprozesse (IT) und weisen
         gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern die Einhaltung in einem Verfahrensverzeichnis nach.
  • Wir übernehmen und koordinieren die Meldepflichten gegenüber Behörden, Unternehmen und Einzelpersonen
  • Wir sind IT-Sachverständige und EU-DSGVO zertifiziert und werden daher laut gesetzlicher Grundvoraussetzung
         für einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen auch anerkannt. Ein nicht Anerkannter - bedeutet Sie
         haben keinen !
  • Wir sind in einem regelmäßigen Austausch mit Rechtsanwälten und Versicherungsgesellschaften um drohenden
         Bußgeldern, Abmahnungen und möglichen Schmerzenzgeldzahlungen entgegenzuwirken.

  • So erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben: Erstberatung / Bestellung eines Datenschutzbeauftragten   
    Unser Angebot für Sie (externer Datenschutzbeauftragter)
    Informationen zum gesetzlichen Datenschutz und externen Datenschutzbeauftragten

    Wir sind EU-Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen
    Ihr Schutz für Ihr Unternehmen
    EDV Sachverständiger und Gutachter

     

    Informationen zur Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und Verpflichtung ab dem 25.5.2018

    verpflichtendJeder persönliche Information eines Menschen gebührt ein besonderes Schutzrecht

    Daher hat jeder Mensch ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Wiederruf seiner persönlichen Daten
                
    BußgelderSanktionen:

    Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatze

    Zusätzlich Schadensersatz:

    Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

    Jeder an einer Verarbeitung beteiligte Verantwortliche haftet für den Schaden, der durch eine nicht der DSGVO entsprechenden Verarbeitung verursacht wurde
                
    Maßnahmen im UnternehmenFolgenden Maßnahmen sind zu treffen:

    Einen Datenschutzbeauftragten benennen

    „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ anlegen

    Datenschutzrelevante Prozesse festlegen und Prozesshandbuch schreiben

    Ggfs. Datenschutz-Folgeabschätzung durchführen

    Datenschutzerklärungen aktualisieren

    Hinweise auf den Websites einfügen

    Alle Anstrengungen dokumentieren
                
    Schutz vor StrafeAlle Personenbezogenen Daten dürfen nur mit Einverständnis dieser Person gespeichert und weiterverarbeitet werden. Dies betrifft auch Bild- und Videodateien


    Was wird ab dem 25.5.2018 in allen Unternehmen geprüft ?


    1. Ist ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen schriftlich bestellt ?
    2. Verfügt der Datenschutzbeauftragte über eine EU-DSGVO Zertifizierung ?
    3. Ist ein Verfahrensverzeichnis nach DSGVO erstellt worden und die Abweichungen zur Mindestanforderung
        in einem Maßnahmenkatalog beschrieben ?
    4. Ist eine rechtliche- ,organisatorische und technische Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt und nachgewiesen ?
    5. Ist die Datenschutzerklärung der Unternehmenshomepage aktualisiert worden ?
    6. Sind Datenverarbeitungsverträge mit allen Geschäftspartnern und Rechenzentren abgeschlossen worden ?
    7. Ist sichergestellt das alle personenbezogenen Daten ausschließlich auf Servern der EU Staaten gespeichert sind ?


    Bußgelder bei Nichteihaltung: 4% des Jahresumsatzes eines zu prüfenden Unternehmens bis 20 Mio.€
    Ab welcher Unternehmensgröße ist ein Datenschutzbeauftragter zwingend notwendig: Für alle Unternehmen ab 20 Mitarbeiter oder ab 9 Mitarbeiter mit personenbezogenener Datenverarbeitung
    Wer prüft die Einhaltung der DSGVO: Landesaufsichtsbehörde für Datenschutz ( je Bundesland )
    Gibt es eine Meldepflicht der Unternehmen: Ja, für die Anmeldung eines Datenschutzbeauftragten und bei Verstößen sowie bei Datendiebstahl
    Kontakt

    F&M Consulting
    Beratung für den Mittelstand
     
    Tiergartenstraße 54g
    D-47053 Duisburg
     
    Telefon: 0203/60 84 99 10
    Telefax: 0203/60 84 99 11
    E-Mail: info@fundm.de